Prognose.
Die Gefahr der Verblutung gestaltet sich in den Krankheitsfällen, welche der Hämophilie zugerechnet werden, sehr verschieden. Unabwendbar ist zuweilen der Tod bei Blutungen in die grossen Körperhöhlen. Dagegen ist mehrfach beobachtet worden, dass Blutungen aus Wunden in der Haut und Unterhaut bei geeigneter Behandlung zur Sistirung kamen und dass die Krankheitsfälle mit vollständiger Genesung endeten. Eine vorsichtige Beurtheilung ist in jedem Falle gegenüber der hämorrhagischen Diathese geboten. In der Regel vergehen 2 bis 3 Wochen, zuweilen 4 Wochen, bevor die Körperconstitution des betreffenden Pferdes wieder als normal angesehen werden kann.
Therapie.
Eine grössere Reihe von Arzneipräparaten, welche seit langer Zeit aus allgemeinen theoretischen Gründen gegen krankhafte constitutionelle Blutungen empfohlen wird, hat sich in der Praxis nicht bewährt. Von den Eisenpräparaten (Ferrum sulfuricum, Ferrum ses-quichloratum u. a.) habe ich einen erkennbaren Vortheil in keinem Falle constatiren können. Nutzlos war auch Seeale cornutum innerlich in Latwergenform und eine Lösung von Extr. Seealis corn. in Aq. und Glycer. bei subcutaner Application. Der Anwendung des Mutterkorns liegt die Ansicht zu Grunde, dass dasselbe eine Oontraction der Capillar-gefässe erzeugen und hierdurch die Hämorrhagie zur Sistirung bringen soll. Da die constitutionellen Blutungen auf einer Intoxication beruhen, so kann das Mutterkorn keine Heilung herbeiführen. — Acidum tannicum (mit dem Trinkwasser) habe ich stets vergeblich angewandt.
Mit besserem Erfolge wird Acidum hydrochloricum in grossen Dosen gereicht. Jedem Eimer voll Trinkwasser sind 30,0 — 40,0 Gramm der Säure zuzusetzen. Bei protrahirtem Verlaufe empfiehlt sich auch Acidum arsenicosum (0,5—1,50 pro die) mit dem Futter oder unter Zusatz von Kochsalz, Mehl und Wasser als Bolus.
Störungen der Verdauungsfunctionen (Appetitmangel) erfordern neben schmackhaftem und gehaltreichem Futter die Anwendung von Natrium chloratum als Lecke und die Darreichung von Alealien mit tonisirenden Mitteln (Natr. bicarb. 50,0, Natr. sulfur. 300,0, Cort. Quercus 75,0 in Latwergenform auf 3 Mal pro die).
Zur Verpflegung ist auf die Unterbringung der Patienten in einer kühlen, gut ventilirten Räumlichkeit zu halten. Wenn die Gliedmassen anschwellen, so sind die Thiere zweimal täglich i/2 Stunde im Freien umherzuführen.
Blutungen aus Wunden und ulcerösen Zuständen der Haut, aus Castrations- und anderen Wunden erfordern eine chirurgische Behandlung zum Zwecke der Blutstillung. Hierbei ist zu beachten, dass die in Frage stehenden Blutungen stets einen parenchymatösen Charakter haben. Soweit als irgend zweckmässig und thunlich ist, empfiehlt sich die Spaltung der Wunden behufs vollständiger Freilegung der blutenden Granulationsfläche. Letztere ist mit Aetzmitteln zu behandeln. Von allen gebräuchlichen Mitteln habe ich für diesen Zweck das Acidum nitricum fumans als das wirksamste befunden. Die Säure wird mit einem Holz- oder Eisenstäbchen auf der Granulationsfläche ausgebreitet. Darauf ist das zunächst entstehende Ooagulum zu entfernen und die Aetzung zu wiederholen, bis die äusseren Schichten der Granulation durchweg eine grau-weisse Farbe annehmen. Etwaige Schwellungen der Subcutis in der Nachbarschaft der gedachten Wunden sind mit desinficirenden Mitteln (Lösung von Alumen oder Zinc. chloratum oder Plumb. acet.) zu behandeln.